Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1)Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Verhältnis zwischen der cynatix GmbH, Kiefholzstraße 3, D-12435 Berlin (im Folgenden auch „der Anbieter“), und den Nutzern der Flottenmanagement-Lösung „Cynatix“ (im Folgenden auch „Partner“) nach Maßgabe des zwischen Anbieter und Partner geschlossenen Vertrages.

(2)Diese AGB können auf Wunsch des Partners jederzeit per E-Mail an info@cynatix.com oder schriftlich beim Anbieter angefragt werden. Die AGB können auch auf den Webseiten fleet.cynatix.io, cynatix.com und cynatix.de abgerufen werden.

(3)Verträge über die Nutzung von Cynatix werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, nicht aber mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geschlossen. Der Partner bestätigt mit der Registrierung für die Nutzung von Cynatix seine Unternehmereigenschaft.

(4)Auf die Verträge zwischen Anbieter und Partner finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Partners wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Partners finden auch dann keine Anwendung, wenn diesen nicht individuell ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1)Gegenstand des Vertrages sind die Bereitstellung einer von Hardware zum eigenhändigen Anschluss an ein Kraftfahrzeug sowie die Bereitstellung einer Flottenmanagement-Lösung, mittels derer Partner die Nutzung ihrer Kraftfahrzeugflotte oder einzelner Kraftfahrzeuge analysieren und verwalten können.

(2)Die Analyse erfolgt mittels eines im Kraftfahrzeug anzuschließenden Hardware, welche verschiedene Daten des Fahrzeugs (Leistungsdaten, Positionsdaten, Verbrauchsdaten etc.) ausliest und an einen Server des Anbieters zur Auswertung schickt. Die erhobenen Daten und die Auswertung dieser sind für den Partner in einer App verfügbar. Die Änderung des Funktionsumfangs, der Gestaltung oder der Sortierung der App und der Wegfall oder die Hinzufügung von Analyse- und Auswertungsmöglichkeiten berechtigen nicht zu Minderung, Rücktritt oder Kündigung, solange durch solche Änderungen der bestimmungsgemäße Gebrauch der App nicht unmöglich gemacht wird. Der Partner wird über Änderungen im vorgenannten Sinne vor der Umsetzung benachrichtigt.

§ 3 Vertragsschluss – Widerruf

(1)Die auf den Webseiten des Anbieters dargestellten Produkte stellen keine verbindlichen Angebote auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern dienen lediglich dazu, die Produktpalette des Anbieters zu präsentieren. Interessenten können Anfragen zu den Produkten stellen. Ein Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung von Cynatix kommt erst zustande, sobald der Partner ein vom Anbieter individuell übersendetes Angebot durch Unterschrift unter dem Angebot oder mittels eindeutiger Erklärung des Partners in Schrift- oder Textform, dass er das Angebot so wie vom Anbieter unterbreitet akzeptiert, angenommen wird.

(2)Ein Widerrufsrecht steht dem Partner als Unternehmer nicht zu.

§ 4 Vertragslaufzeit, Entgelte und Abrechnung

(1)Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

(2)Die jeweils angegebenen Entgelte verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer.

(3)Die Abrechnung erfolgt nach Wahl des Partners monatlich, quartalsweise oder jährlich. Die Rechnungsstellung erfolgt am Ende eines Monats und ist sofort zur Zahlung fällig. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Erstellung der Rechnung.

(4)Als Zahlungsmittel steht dem Partner die Zahlung per Kreditkarte, Rechnung und Lastschrift zur Verfügung.

(5)Andere Zahlungsmittel werden nicht angeboten und ausdrücklich zurückgewiesen.

(6)Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzerkonto des Partners zu sperren, sollte dieser mit einer Zahlung mindestens 14 Tage in Verzug sein.

(7)Die Aufrechnung durch den Partner ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis wie die Hauptforderung des Anbieters beruhen.

§ 5 Stornierungen

(1)Stornierungen einer Bestellung sind dem Partner möglich bis die Hardware an den Partner versendet wurde.

(2)Nach Versand der Hardware an den Partner sind Stornierungen nur gegen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35€ je Gerät möglich.

§ 6 Hardware-Versand und Einbau

(1)Die Hardware wird an die vom Partner angegebene Lieferanschrift versendet. Die Regellieferzeit beträgt in der Regel 3 Werktage für Lieferungen innerhalb Deutschlands.

(2)Soweit nicht anders vereinbart erfolgt der Anschluss der Hardware eigenverantwortlich durch den Partner am OBD-2-Anschluss des Fahrzeugs. Der Anbieter ist für den Anschluss nicht verantwortlich. Ratschläge zum Anschluss der Hardware im Kraftfahrzeug, welche vom Anbieter ggf. zur Verfügung gestellt werden sind allgemeine Handlungsvorschläge und keine konkreten Gebrauchsanweisungen. Der Anschluss ist jedoch aufgrund des einfachen Plug & Play Systems in nahezu allen gängigen Fahrzeugen einfach möglich.

(3)Nach Anschluss der Hardware startet die Datenerhebung und -versendung durch die Hardware automatisch. Die Übertragung der Daten sowie die Speicherung erfolgt verschlüsselt.

(4)Der Anbieter bleibt Eigentümer der Hardware.

(5)Ein Auslesen der Hardware ist dem Partner, das Abfangen der hierüber erhobenen oder versendeten Daten oder anderweitige nicht zum Vertragszweck notwendige Nutzung oder Auslesung der Hardware durch den Partner ist untersagt.

(6)Wird die Hardware durch ordnungsgemäßer Nutzung zerstört oder beschädigt, so ersetzt der Anbieter diese kostenfrei.

(7)Für Verlust, Zerstörung oder anderweitigen Beschädigungen der Hardware im Verantwortungsbereich des Partners ist dieser verantwortlich. Ist die Hardware aufgrund von Verlust, Zerstörung oder anderweitiger Beschädigung nicht mehr brauchbar, so hat der Partner einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 149,00 EUR zu zahlen. Die Möglichkeit des Partners zum Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unberührt.

§ 7 Software und Auswertung

(1)Die von der Hardware erhobenen und transferierten Daten können je nach Fahrzeugmodell variieren. Falls Fragen zum Umfang der über die Schnittstelle zur Verfügung gestellten Daten bestehen, so können diese an den Support des Anbieters gestellt werden.

(2)Zur Nutzung der Software zur Auswertung der Daten per Webapplication oder App für das Smartphone/Tablet ist die Registrierung eines Nutzerkontos notwendig.

(3)Die Registrierung ist sowohl für Partner als auch den einzelnen Fahrer möglich. Die Registrierung erfolgt auf Anfrage durch den Anbieter. Der Nutzer erhält eine E-Mail-Benachrichtigung mit einer Aufforderung zur Vergabe eines Passworts für sein Nutzerkonto. Mit Auswahl und Bestätigung eines Passworts wird der Vertrag über die Nutzung des Nutzerkontos abgeschlossen.

(4)Der Leistungsumfang und die Berechtigungen eine Nutzerkontos ergeben sich aus dem Kontotypus, welcher vor der Registrierung abgefragt oder angegeben wird. Der Anbieter ist berechtigt, den Leistungsumfang oder die Berechtigungen von Nutzerkontotypen anzupassen, einzuschränken oder auszuweiten, soweit dadurch nicht die Nutzbarkeit des Kontos nicht nur unerheblich eingeschränkt wird.

§ 8 Pflichten des Partners

(1)Der Partner verpflichtet sich, die Fahrer der mit der Hardware ausgerüsteten Kraftfahrzeuge über die Nutzung der Hardware und der Flottenmanagement-Lösung von Cynatix zu informieren und – soweit erforderlich – die entsprechenden Einwilligungen der Fahrer einzuholen.

(2)Der Partner verpflichtet sich, auf Anfrage des Anbieters unverzüglich die entsprechenden Einwilligungen der Fahrer nachzuweisen.

(3)Der Partner verpflichtet sich, jegliche Manipulation der Hardware sowie ein eigenständiges Auslesen oder Abfangen der von der Hardware erhobenen oder versendeten Daten zu unterlassen. Das Vorschalten oder Anschließen von Hardware zum Auslesen, Abfangen oder anderweitigem Abzweigen der Daten sowie jede anderweitige nicht zum Vertragszweck notwendige Nutzung oder Auslesung der Hardware durch den Partner ist untersagt.

(4)Der Ausbau der SIM-Karte aus der Hardware oder die Verwendung der SIM-Karte für andere als die vertraglichen Zwecke ist untersagt.

(5)Der Partner stellt den Anbieter frei von allen Ansprüchen, die Dritte wegen einer Verletzung der vorgenannten Pflichten gegen den Anbieter geltend macht.

(6)Der Anbieter ist berechtigt, bei Verletzungen der vorgenannten Pflichten den Vertrag mit dem Partner mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

§ 9 Vertragsbeendigung

(1)Der diesen AGB zugrunde liegende Vertrag kann vom Partner mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.

(2)Wir behalten uns vor, bei einem Verstoß gegen die in diesen AGB beschriebenen Pflichten des Partners das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

(3)Nach Beendigung des Vertrages ist die Hardware innerhalb von 14 Tagen an den Anbieter zurückzusenden.

§ 10 Gewährleistung und Haftung – Haftungsausschluss

(1)Der Anbieter schließt jede Haftung für kurzzeitige, unerhebliche oder vom Anbieter nicht zu beeinflussende Störungen der Abrufbarkeit der Webseiten des Anbieters und der Apps oder Webapplications des Anbieters aus. Dies gilt auch und insbesondere bei Störungen der Abrufbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten an der dem Service des Anbieters zugrundeliegenden Webseite oder Datenbank- und Serverstruktur. Diese Fälle berechtigen den Partner nicht zur Minderung, Kündigung oder der Geltendmachung etwaiger Ersatzansprüche. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Störungen, die in der unbefugten Verwendung der Zugangsdaten des Partners zur Software/Webapplication/App des Anbieters oder der unbefugten oder unsachgemäßen Verwendung der Hardware begründet liegen, wenn Sie die Verwendung zu vertreten haben.

(2)Garantien im Rechtssinne erhält der Partner nicht.

(3)Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Anbieter für jeden Grad des Verschuldens. Im Falle von leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für typische und vorhersehbare Schäden. Vorstehendes gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(4)Soweit die Schadensersatzhaftung dem Anbieter gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Datenschutz und Einverständnis in Datennutzung

Wir nehmen den Schutz der Daten unserer Partner und der Nutzer unserer Leistungen ernst. Eine umfassende Erklärung darüber, wie wir die Daten der Nutzer und Partner erheben, speichern und verarbeiten kann unserer Datenschutzerklärung entnommen werden: https://cynatix.com//datenschutzerklaerung

§ 12 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Partner gegenüber dem Anbieter oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 13 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter behält sich vor, im Falle von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Der Partner wird über eine Änderung der Geschäftsbedingungen vorab schriftlich oder per E-Mail informiert. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfalten Gültigkeit ab dem Zeitpunkt, in dem der Partner den neuen AGB schriftlich, per E-Mail oder über die App oder Webseite des Anbieters zustimmt oder spätestens nach Ablauf einer Frist von 6 (sechs) Wochen nach Unterrichtung des Partners über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn der Partner den geänderten Bedingungen innerhalb dieser Frist nicht widersprochen hat.

§ 14 Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

(1)Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 2 etwas anderes ergibt.

(2)Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters. Wir sind jedoch berechtigt, den Partner auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Im Falle eines Vertrages mit einem Verbraucher, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Anbieters, falls der Partner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Partners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(3)Für die Verträge nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt nicht, wenn spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland eines Kunden, der Verbraucher ist, günstiger sind (Art. 6 VO [EG] 593/2008).